Zusammenfassung: Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Frage, ob es zeitliche Beschränkungen iZm den Werbevorschriften des KMG gibt. Er geht zunächst auf die Differenzierung zwischen "öffentlichem Angebot" und " Werbemaßnahme" ein und stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Werbeanzeigen dar. Er behandelt Auslegungsfragen und kommt zu einer Antwort auf die Frage, ob Werbeaktivitäten in Bezug auf Wertpapiere und Veranlagungen, die bereits Gegenstand eines öffentlichen Angebots waren, von § 4 oder § 16 Z 3 KMG erfasst sind.