§ 86 Abs 2 AktG; § 87 Abs 5 AktG; § 90 AktG; § 262 AktG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine grundsätzlich verbotene Doppelfunktion, die jedoch aufgrund einer Übergangsbestimmung im Einzelfall zulässig ist, eine Abberufung des Vorstandsmitglieds rechtfertigt.