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Judikatur - Kapitalgesellschaften

UnternehmensrechtAnm. von Stefan Piringer,Gerhard HochedlingerGesRZ 2007, 425 - 429 Heft 6 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Eine Verschmelzung der Schwestergesellschaft mit einer überschuldeten Gesellschaft ist dann zulässig, wenn der Gewinn der übertragenden Gesellschaft die Verbindlichkeiten beider Gesellschaften abdeckt.

Rechtsgrundlagen: § 82 GmbHG; § 96 GmbHG; § 52 AktG; § 220 AktiG; § 224 AktG

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