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Judikatur Privatstiftungen

StiftungswesenNikolaus ArnoldGesRZ 2007, 437 - 439 Heft 6 v. 1.12.2007

§ 785 Abs 3 ABGB

Ein Änderungs- und Widerrufsvorbehalt zugunsten des Stifters können nicht als " Vermögensopfer" beurteilt werden.

OGH 5.6.2007, 10 Ob 45/07a

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