Zusammenfassung: Grundsätzlich ist ein Rekurs gegen die gerichtliche Bestellung eines Stiftungsprüfers einer Privatstiftung unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 20 PSG
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Zusammenfassung: Grundsätzlich ist ein Rekurs gegen die gerichtliche Bestellung eines Stiftungsprüfers einer Privatstiftung unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 20 PSG
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