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Unternehmensrecht aktuell - Anmeldung der Änderungen der Stiftungserklärung

UnternehmensrechtChistian Feltl, Julia FragnerGesRZ 2007, 288 Heft 5 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Änderungen der Stiftungserklärung sind ausschließlich durch den Stiftungsvorstand anzumelden. Der Stifter selbst hat keine Anmeldungsbefugnis.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 PSG

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