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Judikatur - Abfertigung an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung?

GesellschaftsrechtGesRZ 2007, 212 - 214 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 22 BAO; § 7 Abs 2 KStG 1988; § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988

Der VwGH betont die gebotene Fremdüblichkeit der Verträge zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern und prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Abfertigungsleistung als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

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