Zusammenfassung: Bei der Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist auch eine Bedachtnahme auf das Fehlverhalten der anderen Gesellschafter erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 GmbHG; § 117 HGB; § 127 HGB