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Würde die Übernahme des § 93 Abs 1 dAktG in das österreichische Aktienrecht zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf nützuliche Gesetzesverletzungen führen?

GesellschaftsrechtPeter KunzGesRZ 2007, 91 - 92 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der Autor kommentiert einen Vortrag von Prof. Marcus Lutter (abedruckt in GesRZ 2/2007, S 79ff), in dem dieser zum Anwendungsbereich und den Rechtsfolgen der Business Judgement Rule Stellung nahm, vertritt aber die Ansicht, dass die wortgleiche Implementierung des § 93 Abs 1 dAktG im österreichischen Aktienrecht keine Verbesserung der Rechtssicherheit für Vorstände und Aufsichträte bewirken würde.

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