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GmbH: wesentliche Beteiligung

GesellschaftsrechtGesRZ 2006, 334 - 335 Heft 6 v. 1.12.2006

§ 22 Z 2 EStG 1988

Anteile im Ausmaß von 6,25% begründen keine wesentliche Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers.

VwGH 20.09.2006, 2005/14/0104

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