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Zur Prospektpflicht nach § 2 KMG - Haftung wegen listiger Irreführung

GesellschaftsrechtGesRZ 2006, 322 - 327 Heft 6 v. 1.12.2006

§ 1 KMG; § 2 KMG; § 255 Abs 1 AktG

Der OGH konkretisiert die vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Emittenten und qualifiziert die Prospekthaftung als Ausformung des culpa in contrahendo. Weiters stuft er die Veräußerung junger Aktien durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen als Scheingeschäft ein und konkretisiert die Durchgriffshaftung des beherrschenden Gesellschafters.

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