§ 39 FBG; § 40 FBG
Der Wegfall der Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH setzt die Vermögenslosigkeit und die Löschung im Firmenbuch voraus. Bei einer amtswegig gelöschten GmbH wird die Vermögenslosigkeit gesetzlich vermutet.
OGH 19.06.2006, 8 ObA 46/06g