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Rekurslegitimation nach § 14 Abs 3 FBG

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 306 - 307 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 14 Abs 3 FBG; § 21 Abs 1 FBG; § 68 ÄrzteG; § 64 ÄrzteG

Eine gesetzliche Interessensvertretung (im konkreten Fall die Ärztekammer) ist nicht legitimiert, Rekurs gegen die firmenbücherliche Registrierung einer Kapitalgesellschaft wegen einer unzulässigen Firma zu erheben.

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