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Zum Informationsanspruch eines ausgeschiedenen Genossenschafters

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 251 - 255 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 13 GenG; § 22 GenG; § 22 Abs 4 GmbHG; § 34 Abs 2 GenG; § 35 GenG; § 51 Abs 2 GenG; § 879 Abs 3 ABGB

Der OGH konkretisiert die Bucheinsichtsrechte und Informationsansprüche der ausgeschiedenen bzw ausgetretenen Mitglieder einer Genossenschaft.

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