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Genossenschaft: fakultativer Aufsichtsrat

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 194 - 196 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 24 GenG

Der OGH erörtert, dass ein fakultativer, nur in der Satzung festgelegter Aufsichtsrat nicht zwingend aus mindestens drei Mitgliedern gebildet werden muss.

OGH 17.02.2005, 6 Ob 3/05t

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