§ 197 Abs 6 AktG; § 18 Abs 2 Z 1 GGG
Der VwGH nimmt zur gerichtlichen Festlegung des Streitwerts bei einer Anfechtungsklage und zur Begründung des Gebührenausspruchs Stellung.
§ 197 Abs 6 AktG; § 18 Abs 2 Z 1 GGG
Der VwGH nimmt zur gerichtlichen Festlegung des Streitwerts bei einer Anfechtungsklage und zur Begründung des Gebührenausspruchs Stellung.