§ 7 Abs 5 KStG
Der VwGH erörtert, dass Verluste, die im selben Jahr entstanden sind, in dem die Gesellschaftsanteile im Wege einer Singularsukzession erworben wurden, nicht auf den Einzelrechtsnachfolger übergehen.
VwGH 31.03.2005, 2000/15/0002; VwGH 2000/15/0003