Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH in der Rs Macrotronic zum Anlass, um sich mit den aktienrechtlichen Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Delisting auseinanderzusetzen. dabei nimmt er auch zur Frage des grundrechtlichen Schutzes des Aktieneigentums Stellung und prüft die Zulässigkeit einer Analogie zum Rechtsformwechsel. Resümierend weist er darauf hin, dass aus dem geltenden Recht weder das Erfordernis eines Hauptversammlungsbeschlusses für das Delisting noch Austritts- oder Abfindungsrechte der Gesellschafter ableiten lassen.