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GmbH: Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer - keine Anwendung der Sachbezugsverordnung

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 148 Heft 3 v. 1.5.2005

§ 15 Abs 2 EStG; § 22 Z 2 EStG; § 23 EStG; § 47 Abs 2 EStG

Der VwGH erörtert, dass der Privatgebrauch eines Kfz des Arbeitgebers durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführer nicht vom Anwendungsbereich der Sachbezugsverordnung erfasst ist.

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