§ 15 Abs 2 EStG; § 22 Z 2 EStG; § 23 EStG; § 47 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Privatgebrauch eines Kfz des Arbeitgebers durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführer nicht vom Anwendungsbereich der Sachbezugsverordnung erfasst ist.