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Unechte stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft; Bescheidzustellung nach Beendigung

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 102 - 103 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 188 BAO; § 191 BAO; § 199 BAO; § 1 Abs 2 Z 1 GewSTG; § 4 GewStG

Die Bescheidzustellung nach der Beendigung einer in Form einer atypischen stillen Gesellschaft betriebenen Mitunternehmerschaft entfaltet keine Rechtswirkungen.

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