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GmbH: Verschmelzung; Gesamtrechtsnachfolger Bescheiderlassung gegenüber einer nicht mehr existierenden Person

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 336 - 337 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 96 GmbH; § 19 BAO

Die firmenbücherliche Registrierung der Verschmelzung hat den Untergang der übertragenden Gesellschaft zur Folge; eine Bescheidzustellung an diese Gesellschaft entfaltet keine Rechtswirksamkeit.

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