Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Implementierung des monistischen Modells in der SE österreichischer Prägung auseinander und beleuchten die Rechtsstellung des Verwaltungsrats in der Europäischen Gesellschaft österreichischer Prägung . In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zu den Kontrollrechten des Verwaltungsrats, zum maßgeblichen Präsenzquorum und der Funktionsperiode sowie zur Verantwortlichkeit der stellvertretenden Direktoren Stellung. Erwägungen zur Weisungsgebundenheit der Mitglieder des Verwaltungsrats und der stellvertretenden Direktoren runden den Beitrag schließlich ab.