§ 6 Z 8 lit b EStG; § 7 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Aufteilung der Gesamterwerbskosten auf die einzelnen Wirtschaftsgüter beim kauf eines Mitunternehmeranteils Stellung und erläutert, dass auch ein Bestandrecht als wirtschaftsgut qualifiziert werden kann, dessen Beschaffungskosten durch die AfA als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.