vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Jahresabschluss bei Eintritt einer natürlichen Person als Komplementär

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 198 - 200 Heft 3 v. 1.5.2004

§ 222 Abs 1 HGB; § 277 Abs 1 HGB; § 221 Abs 5 HGB; § 282 HGB; § 268 HGB

Der OGH legt dar, dass der Gesellschaftseintritt einer physischen Person als Komplementär keinen rückwirkenden Entfall der Prüfungs- und Kundmachungsverbindlichkeit bezüglich des Jahresabschlusses bewirkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!