Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die wirtschaftliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern und die Gewinnrealisierung bei aufschiebend und auflösend bedingten Kaufverträgen und weist darauf hin, das aus der Maßgeblichkeit des imparitätischen Realisationsprinzips bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 Estg eine zeitliche Trennung zwischen der Zurechnung und der Realisierung des Verkaufsgewinns folgen kann. Darüber hinaus könne im Fall einer Rückstellungsbildung auch eine Verletzung des Grundprinzips der Einzelbewertung begründet werden, wofür der Verfasser verschiedene Lösungsvarianten zur Diskussion stellt.