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GmbH: Verdeckte Ausschüttungen: Entnahmen durch einen mit 91,97% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer: Fremdvergleich

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 145 - 146 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 8 Abs 2 KStG; § 93 EStG; § 94 EStG

Der VwGH erörtert, dass die Umbuchung von Gesellschaftsvermögen auf ein Verrechnungskonto des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

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