§ 146 AktG; § 153 AktG; § 149 AktG
Der OGH erörtert die formalen Voraussetzungen zur Änderung der Präsenzquoren für die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals einer AG und führt aus, dass eine diesbezügliche Beschlussfassung in der Regel keine Ausführungsfrist beinhalten muss. Weiters nimmt er Stellung zu einem allfälligen, mit der Kapitalanhebung verbundenen Ausschluss von der Bezugsberechtigung.