Gerhard Schummer hat das Eigenkapitalersatzrecht in Österreich geprägt wie wenige andere. Sowohl in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung als auch als Mitglied der beim BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“, die das EKEG vorbereitet hat, war es ihm stets ein Anliegen, Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen. Blickt man auf die Rechtsprechung des ersten Jahrzehnts nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, scheint dieses Ziel erreicht, finden sich doch nur vereinzelt Entscheidungen mit eigenkapitalersatzrechtlichem Bezug. In jüngerer Zeit gewinnt das Thema aber an Dynamik. Ich hoffe daher, mit einigen Überlegungen zum Eigenkapitalersatz im Kapitalgesellschaftskonzern das Interesse meines langjährigen Wegbegleiters zu wecken.

