Mit dem Inkrafttreten des FlexKapGG am 1.1.2024 wurden neue Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung geschaffen. Wer sich für die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) entscheidet, dem stehen Instrumente zur Finanzierung zur Verfügung, die es in dieser Form für die GmbH als bisher einzige personalistische Kapitalgesellschaft nicht gab. Dazu zählen etwa die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen, genehmigtes Kapital, bedingte Kapitalerhöhungen (vor allem in Verbindung mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) sowie die positiv gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Ausgabe von sonstigen Finanzierungsinstrumenten, aber auch der Erwerb von eigenen Anteilen einschließlich deren Veräußerung.

