Deskriptoren: Unternehmensgruppe; ausländisches Gruppenmitglied; Verlustdeckel; Schedulenverluste.
Normen: § 9 Abs 6 Z 6 KStG
Mit der Einführung des Verlustdeckels hat die Verwertung ausländischer Verluste eine doppelte Begrenzung erfahren, als einerseits deren Umrechnung nach österreichischen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen hat und andererseits die Zurechnung der solcherart umgerechneten Verluste zusätzlich höchstens mit den „nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste[n]“ des betreffenden Wirtschaftsjahres beschränkt wurde.
