Deskriptoren: Verzicht; Schadenersatzanspruch; verdeckte Gewinnausschüttung.
Normen: § 8 Abs 1 KStG
Dass der Verzicht auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegenüber einem an der Gesellschaft beteiligten Vorstandsmitglied als verdeckte Ausschüttung anzusehen ist, entspricht der Systematik des Rechtsinstruments der verdeckten Ausschüttung und steht auch im Einklang mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des VwGH.
