vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift durch einen liechtensteinischen Notar, der in Österreich auch als Rechtsanwalt zugelassen ist

JudikaturGESplus 2026, 188 Heft 3 v. 9.9.2026

Deskriptoren: Beglaubigung; Notar; Liechtenstein.

Normen: § 11 UGB, § 7 Abs 1 NO, § 20 lit b RAO

Die Berufstrennung zwischen Notaren und Rechtsanwälten in Österreich steht der Anerkennung einer in Liechtenstein vorgenommenen Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift auf Privaturkunden im Firmenbuchverfahren durch einen liechtensteinischen Notar, der als Rechtsanwalt in Österreich eingetragen ist, nicht entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte