Deskriptoren: Briefkastenadresse; Abgabestelle; Sitz; Geschäftsanschrift.
Normen: § 2 Z 4 ZuStG, § 3 Abs 1 Z 4 FBG
Ist der firmenbuchmäßige Sitz einer Gesellschaft eine „reine Briefkastenadresse“, so tritt an Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle iSd ZustG jener Ort, an dem die Hauptverwaltung geführt wird.

