Erklärt der im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals namentlich genannte und von den Gesellschaftern allein zur Übernahme zugelassene Dritte in seiner Übernahmserklärung neben der Übernahme der Anteile nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, liegt kein wirksamer Übernahmsvertrag vor (OGH 26.11.2025, 6 Ob 141/25s).

