Deskriptoren: Beschlussanfechtung; Urteilswirkung; Rechtsgestaltung.
Normen: § 41 GmbHG, § 42 Abs 6 GmbHG
Eine Unwirksamkeit des mit Nichtigkeitsklage angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses bewirkt erst das stattgebende rechtskräftige Urteil, und zwar ex tunc. Daher ist die Abberufung eines Geschäftsführers bis zur Klagestattgebung wirksam.
