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Vorläufige Wirksamkeit mangelhafter Gesellschafterbeschlüsse

JudikaturGESplus 2026, 106 Heft 2 v. 23.6.2026

Deskriptoren: Beschlussanfechtung; Urteilswirkung; Rechtsgestaltung.

Normen: § 41 GmbHG, § 42 Abs 6 GmbHG

Eine Unwirksamkeit des mit Nichtigkeitsklage angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses bewirkt erst das stattgebende rechtskräftige Urteil, und zwar ex tunc. Daher ist die Abberufung eines Geschäftsführers bis zur Klagestattgebung wirksam.

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