Deskriptoren: Haftung; Geschäftsführer; Abgabenfestsetzung.
Normen: § 9 Abs 1 BAO, § 80 BAO, § 81 BAO, § 82 BAO
Der maßgebliche Bezugsrahmen für die Geltendmachung der Haftung von Abgaben ist der Zeitraum des aufrechten Bestehens der Vertreterfunktion. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Vertreterbestellung wirksam wird, und endet, wenn die Vertreterfunktion erlischt.
