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Geschäftsführerhaftung für nach Ende der Funktionsperiode festgesetzte Abgaben (VwGH)

Steuerrecht der GesellschaftenJudikaturGESplus 2026, 58 Heft 1 v. 27.4.2026

Deskriptoren: Haftung; Geschäftsführer; Abgabenfestsetzung.

Normen: § 9 Abs 1 BAO, § 80 BAO, § 81 BAO, § 82 BAO

Der maßgebliche Bezugsrahmen für die Geltendmachung der Haftung von Abgaben ist der Zeitraum des aufrechten Bestehens der Vertreterfunktion. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Vertreterbestellung wirksam wird, und endet, wenn die Vertreterfunktion erlischt.

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