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Wiederaufnahme im Zusammenhang mit dem Mantelkauftatbestand (VwGH)

Steuerrecht der GesellschaftenJudikaturGESplus 2026, 55 Heft 1 v. 27.4.2026

Deskriptoren: Wiederaufnahme; Kenntnis des Prüfers; Verdachtsmomente; Mantelkauftatbestand.

Normen: § 303 BAO

Wenn ein Prüfer den konkret relevanten Sachverhalt vor Erlassung des Bescheides der abgabenfestsetzenden Stelle (Veranlagungsabteilung) nicht mitgeteilt hatte, so steht diese Kenntnis des Prüfers der Wiederaufnahme nicht entgegen.

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