In der Firmenbuchpraxis kommt es selten vor, dass ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten gehört (§ 80 GmbHG). Ein Beispiel dafür ist ein Geschäftsanteil, der von einer Erbengemeinschaft gehalten wird.

<i>Birnbauer</i>, GmbH-Anteilsübertragung auf eine Erbengemeinschaft, GESplus 2026, 40 (40) Seite 40