Deskriptoren: Schiedsvereinbarung; Syndikatsvertrag; Abberufungsklage.
Normen: § 581 ZPO, § 16 GmbHG
Ein zwischen den Gesellschaftern einer GmbH abgeschlossener Syndikatsvertrag weist regelmäßig einen Bezug zu einem Gesellschaftsvertrag auf. Allein daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass eine im Syndikatsvertrag enthaltene Schiedsklausel zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Syndikatsvertrag auch für Streitigkeiten über die Abberufung eines Geschäftsführers der Gesellschaft aus wichtigem Grund gemäß § 16 GmbHG gelten soll – mag er auch Partei des Syndikatsvertrages sein.
