Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Barabfindung; Gleichbehandlungspflicht; Umgehung.
Normen: § 2 Abs 1 GesAusG, § 916 ABGB
Den Hauptgesellschafter trifft gegenüber den vom Gesellschafterausschuss betroffenen Gesellschaftern die Pflicht zur Gleichbehandlung.
