Gegen eine gefestigte Rechtsprechung anzuschreiben, erscheint vergebliche Liebesmüh‘, ein paar Worte zu der im Heft 5/2025 der GES veröffentlichten Entscheidung des OGH1 zur Auflösung einer GmbH aus wichtigem Grund sollen hier dennoch gesprochen werden, insbesondere weil die Entscheidung auch einen wichtigen Hinweis für die Praxis liefert.

