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Weiterhin keine Klage auf Auflösung einer GmbH, aber Klage auf Zustimmung zur Auflösung (?)

EditorialEveline ArtmannGESplus 2026, 1 Heft 1 v. 27.4.2026

Gegen eine gefestigte Rechtsprechung anzuschreiben, erscheint vergebliche Liebesmüh‘, ein paar Worte zu der im Heft 5/2025 der GES veröffentlichten Entscheidung des OGH11OGH 4.6.2025, 6 Ob 170/24d. Siehe dazu auch Harrer, Revisionsrechtliche Probleme bei der Fortbildung des Gesellschaftsrechts, GES 2025, 188. zur Auflösung einer GmbH aus wichtigem Grund sollen hier dennoch gesprochen werden, insbesondere weil die Entscheidung auch einen wichtigen Hinweis für die Praxis liefert.

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