Der Autor analysiert eine Judikaturlinie des VwGH zur privaten Sphäre von Kapitalgesellschaften: In bestimmten Fällen werden Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, nicht dem Betriebsvermögen der Gesellschaft zugerechnet. Einige Judikate diesbezüglich werden dargelegt und zusammenfassend die wesentlichen Aussagen der Rechtsprechung aus praktischer Sicht erklärt. Der Autor prüft sodann die vom VwGH gewählten Lösungsansätze anhand des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung.

