Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die obligatorische Hinterlegung einer beglaubigten Musterzeichnungserklärung beim Firmenbuchgericht angesichts der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs noch sinnvoll ist. Er erklärt Zweck der geltenden Bestimmung und fragt nach einer Darstellung des elektronischen Rechtsverkehrs, ob die Musterzeichnungserklärung jetzt noch ihren Zweck erfüllen kann.

