§ 126 AktG; § 20 Abs 1 GmbHG; § 35 Abs 1 GmbHG
Der OGH prüft, wem die Entscheidungskompetenz bezüglich der Gewinnverwendung, -verteilung bzw -ausschüttung in Aktiengesellschaften bzw GmbHs zukommt.In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Bindungswirkung eines festgestellten Jahresabschlusses Stellung und betont die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses im Fall der Missachtung gesetzlicher Gewinnverteilungsbestimmungen.

