Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des BGH, in der dieser den Kauf einer Beteiligung mit Bareinlagemitteln einr Schwesterngesellschaft als verdeckte Sacheinlage qualifizierte, einer kritischen Analyse. Dabei nimmt er auch zur Differenzierung zwischen Kapitalaufbringung und Kapitalverwendung Stellung und zeigt Parallelen zur mittelbaren Einlagenrückgewähr auf. Erwägungen zur Beurteilung der " freien Verfügbarkeit" von Einlagen und zur verdeckten Sachgründung runden den Beitrag schließlich ab.

