§ 35 Abs 1 Z 7 GmbHG
Der OGH nimmt zur Genehmigungspflicht von Großinvestitionen Stellung und erläutert, dass das Erfordernis der qualifizierten Beschlussfassung iSd § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG in den ersten beiden Jahren nach Registrierung der Gesellschaft nicht durch Gesellschaftsvertrag abbedungen werden kann. Weiters konkretisiert der erkennende Senat die Vorgaben für die Auslegung der korporativen Satzungsregelungen des Gesellschaftsvertrags.

