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VwGH: Dienstnehmerdarlehen als verdeckte Ausschüttung

SteuerrechtAlexander StieglitzGeS aktuell 2007, 266 - 268 Heft 6 v. 1.7.2007

§ 8 Abs 2 KStG; § 93 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988

Auch Zuwendungen an eine dritte Person (in concreto: Dienstnehmerdarlehen an den Ehemann der 99%igen Gesellschafter-Geschäftsführerin) können bei Vorlegen eines Naheverhältnisses zu einem Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden.

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