Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Reichweite des Bestandschutzes firmenbücherlich registrierter Verschmelzungen auseinander und prüft, ob sich dieser Bestandschutz auch auf Verletzungen des Kapitalerhaltungsgrundsatzes oder nur auf verschmelzungsrechtliche Form- und Beschlussmängel erstreckt. Dabei bezieht sie rechtsvergleichend auch die Rechtslage in Deutschland in ihre Ausführungen mit ein und nimmt zu allfälligen Schadenersatzansprüchen gegen die Organe der übernehmenden bzw übertragenden Gesellschaft oder gegen den Verschmelzungsprüfer Stellung. Erwägungen zu den Rückzahlungsforderungen nach § 56 Abs 1 Satz 1 AktG und zur verschuldensunabhängigen Differenzhaftung runden den Beitrag schließlich ab.

