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Konkursverschleppung: Geschäftsführer haftet Neugesellschaftern für Vertrauen auf die Werthaltigkeit ihrer Investition

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 247 - 249 Heft 6 v. 1.7.2007

§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB; § 69 Abs 2 KO

Neugläubiger, die im Vertrauen auf die Werthaltigkeit ihrer Investition Gesellschaftsanteile erwerben, haben bei Missachtung der Konkursantragspflicht iSd § 69 Abs 2 KO durch den GmbH-Geschäftsführer Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens. Bei Sorglosigkeit des Gläubigers ist Mitverschulden in Erwägung zu ziehen.

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